Updates: Lohnprogramm Lohnprogramme Lohnbuchhaltung Lohnabrechnung Gehalt

Grundsätzlicher Hinweis

Updates innerhalb des Jahres
Vom Anwender ist regelmässig zu prüfen, ob ein Update zur Verfügung steht.
Die Prüfung ob ein Update voliegt kann direkt aus dem Lohnbuchhaltungspro-
gramm heraus erfolgen. Wird der Hinweis "Online geprüft am" rot dargestellt,
so ist eine Prüfung vorzunehmen. Diese aktualisierungen sind kostenlos.

Update zum Jahreswechsel
Sofern Sie Ihre Registrierung nicht bis zum 15.12 gekündigt haben, werden Sie
ohne eine weitere Benachrichtigung mit dem kostenpflichtigen Update zum
Jahreswechsel beliefert. Das Update zum Jahreswechsel ist in der Regel ab
dem 04.01 verfügbar


LOHNI++

Datum 01.02.24

W i c h t i g e r H i n w e i s
Sollten Sie das Programm 2023 genutzt haben und in 2024 nicht
weiter nutzen, so d a r f dieses Update k e i n e s f a l l s installiert
werden.

Ä n d e r u n g e n
Gesetzliche Änderungen in 2024 wurden aufgenommen.

Die Produkt- bzw. Freischaltnummer wurde geändert.

V o r a u s s e t z u n g e n
Bitte führen Sie das Update zum Jahreswechsel erst durch, wenn die
folgenden Voraussetzungen gegeben sind.

1. Sie haben die Rechnung mit der neuen Produktnummer erhalten.

2. Das Abrechnungsjahr 2023 wurde komplett abgeschlossen. D.h. alle
     Meldungen (Steuer, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft)
     wurden übermittelt.

3. Berücksichtigen Sie bitte, dass Abrechnungen oder Korrekturen
     des Jahres 2022, nach Durchführung des Updates, nicht mehr mög-
     lich sind.

In diesem Zusammenhang ist noch anzumerken, dass der Wechsel des
Abrechnungszeitraumes (Dezember 2023 auf Januar 2024) erst nach
Installation dieses Updates erfolgen sollte.

Datum 22.06.23

Die ab dem 01.07.2023 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeits-
einkommen wurden implementiert.

Ab dem 01.07.2023 werden in der Pflegeversicherung bis zu fünf
Kinder berücksichtigt. Bei einem Kind ist das Alter nicht relevant.
Bis zu vier weitere Kinder unter 25 Jahren werden bei der Berechnung
des Pflegeversicherungsbeitrag mit einem Abschlag von 0,25%
berücksichtigt. Auch wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung
von 3,05% auf 3,40% erhöht. Der Beitragszuschlag für kinderlose
Arbeitnehmer wurde von 0,35% auf 0,60% angehoben.

Auch wird zum 01.07.2023 der Steuertarif im Zusammenhang mit der
Änderung in der Pflegeversichrung angepasst.

Von Elster wurden die Programmbibliotheken bezüglich der Über-
mittlung der Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung modifiziert.

Das Update LOHNI++ laden

LOHNI

Datum 02.01.24

Gesetzliche Änderungen in 2024 wurden aufgenommen.

Die Produkt- Freischaltnummer wurde geändert.

Bitte führen Sie das Update erst nach Erhalt der Re c h n u n g durch.

Sollten Sie das Programm in 2023 als registrierter Anwender genutzt
haben und in 2024 nicht weiter nutzen, so ist das Update k e i n e s -
f a l l s durchzuführen.

Datum 22.06.23

Die ab dem 01.07.2023 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeits-
einkommen wurden implementiert.

Ab dem 01.07.2023 werden in der Pflegeversicherung bis zu fünf
Kinder berücksichtigt. Bei einem Kind ist das Alter nicht relevant.
Bis zu vier weitere Kinder unter 25 Jahren werden bei der Berechnung
des Pflegeversicherungsbeitrag mit einem Abschlag von 0,25%
berücksichtigt. Auch wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung
von 3,05% auf 3,40% erhöht. Der Beitragszuschlag für kinderlose
Arbeitnehmer wurde von 0,35% auf 0,60% angehoben.

Auch wird zum 01.07.2023 der Steuertarif im Zusammenhang mit der
Änderung in der Pflegeversichrung angepasst.

Das Update LOHNI laden

CASH

Datum 02.01.24

Gesetzliche Änderungen in 2024 wurden aufgenommen.

Die Produkt- Freischaltnummer wurde geändert.

Bitte führen Sie das Update erst nach Erhalt der Re c h n u n g durch.

Sollten Sie das Programm in 2023 als registrierter Anwender genutzt
haben und in 2024 nicht weiter nutzen, so ist das Update k e i n e s -
f a l l s durchzuführen.

Datum 22.06.23

Die ab dem 01.07.2023 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeits-
einkommen wurden implementiert.

Ab dem 01.07.2023 werden in der Pflegeversicherung bis zu fünf
Kinder berücksichtigt. Bei einem Kind ist das Alter nicht relevant.
Bis zu vier weitere Kinder unter 25 Jahren werden bei der Berechnung
des Pflegeversicherungsbeitrag mit einem Abschlag von 0,25%
berücksichtigt. Auch wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung
von 3,05% auf 3,40% erhöht. Der Beitragszuschlag für kinderlose
Arbeitnehmer wurde von 0,35% auf 0,60% angehoben.

Auch wird zum 01.07.2023 der Steuertarif im Zusammenhang mit der
Änderung in der Pflegeversichrung angepasst.

Das Update CASH laden


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